Die »Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.« (GFF) unterstützte eine Klage des kamerunischen Geflüchteten Alassa Mfouapon gegen eine Groß-Razzia im Mai 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun entschieden, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig war.
Hierzu aus der Pressemitteilung der GFF:
„Das Verwaltungsgericht hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass die Polizei Geflüchteten-Unterkünfte nicht um 5 Uhr morgens stürmen darf. Dennoch greift das Urteil viel zu kurz. Die Zimmer in Geflüchteten-Unterkünften sind private Wohnräume und als solche gilt für sie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.
Bei einem massiven Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 durchsuchten 500 Polizist*innen sämtliche Zimmer der Geflüchteten-Unterkunft, ohne dass dafür ein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Nach ausführlicher Befragung der beteiligten Polizeibeamten gab das Gericht nun dem Kläger Recht. Sowohl die Durchsuchung seines Zimmers als auch die Personenfeststellung und das Anbringen von Handschellen waren unverhältnismäßig. „Viele Polizisten, die in der Verhandlung ausgesagt haben, konnten sich an den Einsatz nicht mehr gut erinnern. Für uns ist es so, als wäre es gestern gewesen“, sagt der Kläger Alassa Mfouapon. „Dieses Urteil ist wichtig für alle Geflüchteten, deren Rechte die Polizei an dem Tag verletzt hat.“
Das Urteil steht noch aus. Doch aus der Pressemitteilung des Gerichts ergibt sich, dass die Richter allein auf den Polizeieinsatz zur Nachtzeit problematisieren.
Die Unterkünfte der Geflüchteten sollen wohl nicht dem Schutz des Art. 13 GG unterfallen.
„Indem das Verwaltungsgericht jetzt sagt, diese Zimmer verdienen keinen Schutz, spricht es Geflüchteten den privaten Rückzugsraum ab und fällt hinter die Entwicklungen in der Rechtsprechung zurück“
Sarah Lincoln, GFF