Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärt die Groß-Razzia in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen für Rechtswidrig.
Allerdings rügt es nur den Polizeieinsatz zur Nachtzeit. Die Unterkunft soll aber nicht dem Schutz des Art. 13 GG genießen.
Geflüchtete sollen demnach keinen Anspruch auf einen privaten Rückzugsraum haben.