24. Januar 2021

Ablehnung eines Europäischen Haftbefehls bei Verstoß gegen Grundrechtecharta

Das Europäische Parlament fordert in einer Entschließung1 weitere Verbesserungen des Systems des Europäischen Haftbefehls, um rechtsstaatliche Defizite in einigen Mitgliedsstaaten und verfahrensrechtlichen Problemen u.a. mit Verurteilungen in Abwesenheit anzugehen.

Eine zentrale Forderung ist, dass die Ablehnung eines Europäischen Haftbefehls durch den vollstreckenden Mitgliedsstaat zulässig sein soll, wenn stichhaltige Gründe für eine Verletzung von Grundrechten nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bestehen.

In der Entschließung wird zudem gefordert, dass die Liste mit Straftaten, die keine Überprüfung der beiderseitigen Strafbarkeit verlangen, um Hassverbrechen, geschlechtsspezifische Gewalt und Umweltverbrechen erweitert werden soll. 

Änderungsanträge 101 und 102, wonach ausdrücklich auch auf das Recht auf ein unabhängiges Gericht Bezug genommen wurde, haben sich nicht durchgesetzt.

Die Entschließung des Europäischen Parlaments ist rechtlich nicht bindend, hat jedoch auffordernden Charakter und knüpft an eine langjährige Befassung des EP mit diesem Thema an.

  1. Entschließung vom 20 Januar 2021 zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI zum Europäischen Haftbefehl
Sascha Petzold

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