"In der Rückschau überschätzen Menschen ständig, was vorhersehbar war. [...] Menschen meinen, dass andere den Ausgang eines Ergebnisses viel besser hätten vorhersehen müssen, als dies tatsächlich der Fall war."

Baruch Fischhoff 1

Das Problem

Das Phänomen Rückschaufehler beeinflusst das Strafverfahren insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten sowie Unterlassungsdelikten.

Aus dem Erfordernis der objektiven und subjektiven Vorhersehbarkeit wird bei der Beurteilung in der Hauptverhandlung leicht eine reine Prüfung der Nachvollziehbarkeit. Eine nachträgliche Prognose ist schon in sich ein Widerspruch.

Je gravierender der eingetretene Erfolg ist, desto stärker ist die Überzeugung der Vorhersehbarkeit.2

Literatur

Weblinks

Fußnoten