"In der Rückschau überschätzen Menschen ständig, was vorhersehbar war. [...] Menschen meinen, dass andere den Ausgang eines Ergebnisses viel besser hätten vorhersehen müssen, als dies tatsächlich der Fall war."
Baruch Fischhoff
Das Problem
Das Phänomen Rückschaufehler beeinflusst das Strafverfahren insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten sowie Unterlassungsdelikten.
Aus dem Erfordernis der objektiven und subjektiven Vorhersehbarkeit wird bei der Beurteilung in der Hauptverhandlung leicht eine reine Prüfung der Nachvollziehbarkeit. Eine nachträgliche Prognose ist schon in sich ein Widerspruch.
Je gravierender der eingetretene Erfolg ist, desto stärker ist die Überzeugung der Vorhersehbarkeit.
Literatur
- Dr. Daniel Effer-Uhe: »IV. Rückschaufehler (hindsight bias)« in Effer-Uhe/Mohnert »Psychologie für Juristen«, 1. Auflage 2019
- Dr. Andreas Geipel: »Handbuch der Beweiswürdigung«, 3. Auflage 2017, § 35 Rn. 2 ff.
- Dr. Nina Linnenbank: »Der Rückschaufehler bei strafrechtlichen Fahrlässigkeitsbeurteilungen«, 1. Auflage 2020
- Aileen Oeberst: »Der Rückschaufehler im juristischen Kontext: Relevante psychologische Forschung, begründete Spekulationen und Schlussfolgerungen für die Praxis«, RW Rechtswissenschaft 2019, 180 - 203
- Mark Schweizer: »§ 14 Rückschaufehler (hindsight bias)« in »Kognitive Täuschungen vor Gericht - Eine empirische Studie«, Diss. 2005
- Dr. Ulrich Sommer: »Effektive Strafverteidigung«, 3. Auflage 2016, 3. Kapitel Rn. 86 ff.
- Dr. Sebastian T. Vogel, Sebastian Berndt: »Der Rückschaufehler im Arztstrafverfahren«, medstra 2020, 271 - 279
Weblinks
Fußnoten