Neben den gesetzlichen Haftgründen gibt es mehr oder weniger unangezweifelt in der Praxis die sogenannten »Apokryphen Haftgründe«, also die paralegalen Haftgründe in der Strafverfolgungspraxis. Dass es sich dabei um rechtswidrige Freiheitsberaubung handelt kann die zuständigen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsrichter nicht von der Anwendung abhalten. Vielmehr gibt es einem Handbuch für Staatsanwälte den sachdienlichen Hinweis: Dabei darf […]